Zoll – Fristverlängerung für das Verpflichtungsjahr 2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren müssen die THG-Anbieter die bescheinigten Energiemengen dem Hauptzollamt melden. Diese Frist wurde am 18.03.2024 für das Verpflichtungsjahr 2023 um zwei Monate bis zum 15. Juni 2024 verlängert.

Hierzu schreibt der Hauptzoll auf deren Seite folgendes:

Im Bereich der Treibhausgasquote [werden] die Fristen für

  • die Abgabe der Jahresquotenanmeldung,
  • die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 6 der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV),
  • den Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG und
  • die Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER-Registers nach § 4 Nr. 2 Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV)

um zwei Monate bis zum 15. Juni 2024 verlängert.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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2 thoughts on “Zoll – Fristverlängerung für das Verpflichtungsjahr 2023

  1. Hallo,
    könnt ihr auch etwas zu Fristen für die Anmeldung der Quote für 2021 sagen?
    Soweit ich weiß, galt doch da auch eine Verlängerung wegen Corona.
    Es wäre wirklich sehr wichtig für mich, dazu etwas zu wissen.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Uwe

    1. Bisher ist nichts bekannt für die Meldung für 2024. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Meldung fristgerecht gestellt werden muss. Allerdings wurde bereits durch Corona und auch im vergangenen Jahr eine Verlängerung der Frist vereinbart. Wir werden berichten, sobald uns etwas bekannt ist.

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