Das Umweltbundesamt hat kürzlich eine statistische Auswertung des Vollzugs der 38.BImSchV für das Verpflichtungsjahr 2022 veröffentlicht. Mit einfachen Worten wurde ausgewertet, wieviele Fahrzeuge jeder Kategorie die THG-Quote in 2022 beantragt haben. Weiterhin wurden die so im Straßenverkehr genutzten Strommengen – und deren Entwicklung seit 2018 – aufgezeigt. Insgesamt wurde mit 2.500 GWh die 7-fache Strommenge des Vorjahres bescheinigt.
Besonders spannend ist dabei wohl der Fakt, dass THG-News von deutlich unter 75 Prozent Beantragungsquote im Bereich von PKW (Klasse M1) ausgeht. Hintergrund ist dabei, dass das UBA die Anzahl der bescheinigten Fahrzeuge ins Verhältnis zur Gesamtzahl der am 31.12.2022 in Deutschland zugelassenen quotenberechtigten Elektrofahrzeuge setzt.
Die Klasse der E-Roller – die sonst gänzlich ohne Förderung auskommen muss – erlebte aber in 2022 einen regelrechten Boom. Grund hierfür ist sicher auch die THG-Quote und die Option der freiwilligen Zulassung. Entsprechend müssten beispielsweise auch ein Teil der über 8.000 neu zugelassenen E-Roller (plus natürlich Kleinst- und Kleinfahrzeuge) ebenfalls der Klasse M1 zugeordnet werden.
Auch wenn sich Meinungen wie „moderner Ablasshandel“ und „ich schenke doch den Mineralölkonzernen nicht meine Einsparung“ manifestieren, können wir nur raten die THG-Quote zu beantragen und die Lenkungswirkung zu nutzen. Ob nun eine persönliche nachhaltige Investition oder gar ein Impact in Afrika ist dabei irrelevant. Wichtig ist, dass die THG-Quote nicht einfach im nächsten Biergarten „verpufft“.
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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