Wie der THG-Anbieter Elektrovorteil aktuell berichtet, plant das BMUV das Ende der THG-Quote für elektrische Zweiräder und Kleinstfahrzeuge. Das geht aus einem Referentenentwurf vom 03.04.2023 hervor und würde damit auch das Ende der Quote für freiwillig zugelassene E-Roller bedeuten.
Hintergrund ist hier eine Änderung des bestehenden §7, der wie folgt geändert werden soll:
a) In Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Ladepunktbetreiber ist in diesen Fällen die Person, auf die nachweislich das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist. Elektrischer Strom zur Verwendung in Fahrzeugen gemäß § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, kann nur auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen angerechnet werden, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde.“
Da die Klasse der elektrischen Zweiräder und Kleinstfahrzeuge aktuell der Fahrzeugklasse der Pkw zugeordnet ist und somit kein eigener Schätzwert besteht, kann zukünftig keine Anrechnung mehr erfolgen. Elektrovorteil* berichtet, dass mit dem Wegfall dieser Klassen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, Mobilität und Wirtschaftlichkeit, einschließlich höherer Schadstoffemissionen und höherer Mobilitätskosten die Folge wären.
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland gibt es hier im THG-Vergleich*
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