Bereits am 28.06. hat das Bundeskabinett eine novellierte Version der 38. BImSchV beschlossen. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier bereits dargestellt. Nun ist der gesamte Entwurf auch auf der Homepage des BMUV zum Download bereitgestellt.
Interessant scheint dabei – neben einer inhaltlichen Ergänzung, wozu wir gerade Einschätzungen einholen – auch der Punkt, dass…
- Ein Absender eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen hat.
- Die Verordnung (Stand: 11.7.2023) noch nicht verkündet ist und erst am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
Besonders Besitzer von Zweirädern und Kleinstfahrzeugen sollten entsprechend sofort handeln und deren Fahrzeuge für die THG-Quote anmelden. Einen guten Überblick über die aktuellen Top-THG-Anbieter in Deutschland gibt es hier im THG-Vergleich*
(Hinweis: Von Elektrovorteil* haben wir die Rückmeldung erhalten, dass bei der Nutzung der Sofortzahlung über unseren Link keine Gebühr bei einer Ablehnung vom UBA und entsprechender Rücküberweisung erhoben wird)
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2 thoughts on “Kabinettentwurf zur Novellierung der THG-Quote veröffentlicht”