Ab morgen (29.07.2023) ist die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen in Kraft. Damit gelten ab morgen die Änderungen, die wir bereits hier genannt haben.
Die Veröffentlichung findet sich hier im Bundesgesetzblatt.
🚫 Neue Frist: Die Beantragung von Quoten über die Pauschalanrechnung über Fahrzeugscheine ist ab jetzt nur noch bis zum 15.11. des laufenden Quotenjahres beim UBA möglich. Danach gibt es keine Quoten mehr für Fahrzeuge, die ihr nach diesem Zeitraum zugelassen wurden.
🚫 Meldungsfrist: Auch die Dienstleister passen sich an. Die Meldungsfrist in diesem Jahr endet damit mehrheitlich am 01.11.2023. So wird sichergestellt, dass alle Anträge problemlos ausgezahlt werden können.
🚫 Voraussetzungen für die THG-Quote werden verschärft:
1. Keine THG-Quote mehr für eigentlich zulassungsfreie Fahrzeuge.
2. Keine Quoten für Ladesäulen, die nicht im Ladesäulenregister stehen.
👎 Damit ergibt sich zwangsläufig auch, dass zulassungsfreie E-Zweiräder, E-Kleinstfahrzeuge und E-Roller keine THG-Quote mehr erhalten, da für diese Klassen keine eigenen Schätzwerte existieren.
Anmerkung: E-Zweiräder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 bekommen nach wie vor automatisch die Quote, da sie nicht zulassungsfrei sind. (danke an PaddyLectric für den Hinweis)
👎 Für die Energiewende und auch die Verkehrswende bedeutet das einen massiven Einschnitt. Kurz gesagt fällt die letzte Fördermöglichkeit für kleine, platzsparende und effiziente Fahrzeuge.
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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L3e-A2 sowie L3e-A3 bekommen ebenfalls keine Quote mehr da es für diese keine eigene Schätzklasse gibt!
Wir interpretieren das so, wie im Text. Wenn es eine Zulassung geben MUSS, dann bekommt das Krad auch die THG-Quote. Nur die A1-Äquivalente und die freiw. zugelassenen 45er fallen demnach heraus. Naja und große LKW, Kleinstfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern, etc.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann fallen E-Zweiräder der Klassen L3e-A1 heraus. Ich verstehe allerdings nicht, warum diese als zulassungsfrei gilt. Schließlich darf ich ohne Zulassung ja nicht fahren.
Die Klasse ist laut Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung zulassungs- aber nicht anmeldefrei. Das ist der kleine feine Unterschied. Schau mal, was die Allianz dazu schreibt:
https://www.allianz.de/auto/leichtkraftrad-versicherung/zulassung/#zulassungsfrei
Weiß jemand, was mit den Anträgen passiert, die noch nicht vom Umweltbundesamt zertifiziert wurden?
Wir gehen stark davon aus, dass es eine gewisse Überlappung beim UBA gibt. Entsprechend werden zumindest die bereits gestellten Anträge sicher noch zertifiziert.
Es ist eine Sauerei, dass die L3e-A1-Roller aus der THG-Prämie raus sind. Dann ergibt es doch keinen Sinn vom Auto umzusteigen.
Wir erwarten aufgrund der Datenlage eigene Schätzwerte ab Oktober. Genau wissen wir das natürlich erst im November, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. 🙂
Da hat sich wohl nichts getan und der wirklich sparsame Mensch bleibt außen vor. Aus meiner sicht eine Schande für unsere Regierung, zumindest für den Rot-Grünen Teil. Ich habe mir die SEAT MO 125 zugelegt, wissend dass ich keine THG Prämie bekomme. Aber wie Du sagts: die Hoffnung ….
Bei derzeit unter 100€/t CO2 hält sich der Verlust für „uns“ mit unseren A1-Fahrzeugen aber ohnehin in Grenzen. Realistisch können Anbieter gerade nicht mehr als 50€ für ein M1-Fahrzeug ausschütten… Das ist dann wohl die schlimmere Entwicklung.
Ich bin stinksauer. Hatte gestern die THG-Quote für meinen im APRIL erworbenen und angemeldeten Silence S01 beantragt und die wurde abgelehnt. Wo ist das noch die Rechtssicherheit in Deutschland? Es gab ja schließlich keine Verpflichtung die THG-Quote direkt im April zu beantragen. Die Frist für 2023 (1.11.) habe ich ja eingehalten!
Hallo Thomas,
stehe voll bei dir! Wir haben zwar seit Anfang des Jahres immer wieder darauf hingewiesen, dass möglichst sofort die Quote beantragt werden sollte, aber sind dennoch von einem gewissen Bestandsschutz ausgegangen. Leser hier im Blog wussten bescheid und viele Händler haben wir auch informiert, dennoch kommt es durch teilweise Falschaussagen weiterhin zu Verwirrungen.
Daher haben wir hier auch eine Eingabe als Hilfestellung erstellt. Hier sind über 100 Fahrzeugklassen hinterlegt: https://www.thg-news.de/bekommt-mein-fahrzeug-die-thg-quote
Tut mir echt leid für dich und ich drücke dir (und mir [ich habe noch eine Zero S]) die Daumen auf eigene Schätzwerte für die Klasse(n) A1. Bis dahin wünsche ich dir aber viel Spaß mit deinem S01… ein wirklich toller Roller!
Steven
Ich habe meinen 45 kmh fahrenden Roller bereits in 2022 freiwillig zugelassen und die THG Quote auch schon 2x erhalten. Ist es richtig, dass ich aber für 2024 keine THG Quote mehr erhalten werde, oder?
Nach aktuellem Stand leider ja. Bisher fiel der Roller unter den Schätzwert der M1 (Pkw-)-Klasse. Nach der Novellierung sind aber nur noch Fahrzeuge für die THG-Quote geeignet, die auch Anmeldepflichtig sind. Dazu zählen die freiwillige Zulassung oder die A1-Klasse leider nicht.
Abmelden solltest du deinen Roller allerdings nicht. Warum? Das haben wir hier geschrieben.