Keine eigene PV-Anlage? Einen Bonus-Deal für eine Balkonanlage gibt es gerade hier.
Das Kabinett hat gestern am 28.06. eine novellierte Version der 38. BImSchV beschlossen. Die wesentlichen Änderungen haben wir bereits hier zusammengefasst. Allerdings gibt es auch positive Beschlüsse, welche Ladesäulenbetreiber mit einer angeschlossenen PV-Anlage betreffen.
Bei den THG-Quoten für öffentliche Ladesäulen wird ab dem kommenden Jahr Ökostrom berücksichtigt. Wird beispielsweise ein Parkplatz mit Photovoltaik überdacht oder einen Ladepark an einer Autobahn mit einer Photovoltaik-Anlage unterstützt, sind zukünftig höhere THG-Prämien für Ladestrom möglich. Die THG-Quote soll dabei genutzt werden, um die Verbindung von Ladestrom und Strom aus erneuerbaren Energien sinnvoll zu begünstigen.
„Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne).
„Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.“
Betreiber einer privaten Wallbox gehen derzeit noch leer aus. Dazu meint das Bundesumweltministerium:
„Bisher sehen wir keine Möglichkeit, dies einfach, vollzugsfähig und mit wenig Aufwand für die Bürger*innen für das Laden zu Hause zu ermöglichen. Wir entwickeln das System aber stetig weiter und werden eine Ausweitung prüfen.“
Wer zukünftig die Auflagen erfüllt und die im 15-Minuten-Takt gemessenen Verbrauchswerte der Ladesäule (Messdaten des Messstellenbetreibers) an das Umweltbundesamt nachweisen kann, erhält statt derzeit 14 Cent/kWh bis zu 30 Cent/kWh (beispielsweise bei Elektrovorteil*).
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-THG-Anbieter in Deutschland gibt es hier im THG-Vergleich*
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Quelle: https://www.pv-magazine.de/2023/06/28/photovoltaik-ab-2024-doppelt-auf-thg-quoten-anrechenbar