In der vergangenen Woche haben wir hier über die zukünftige Kooperation von Elektrovorteil* und chargecloud und Emobility – East berichtet. Das führte zu einer interessanten Mail:
„Ich dachte du schreibst über die THG-Quote was hat das mit Ladeanbietern zutun?“ [Wortlaut gleichbleibend übernommen]
Doch tatsächlich zeigen Gespräche regelmäßig, dass die THG-Quote für Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen kaum bekannt ist. Daher möchten wir hier einen Überblick über die Optionen, die Konditionen und die Besonderheiten geben.
Betrug mit THG für Ladesäulen?
Bis zur Novellierung der 38. BImSchV propagierten einige THG-Dienstleister die Option mit der eigenen Wallbox zusätzlich Geld zu verdienen. Der Trick dahinter war die Eigeninterpretation der Öffentlichkeitsbedingung durch das gelegentliche Laden von Freunden und/oder Nachbarn. Relativ schnell wurde diese Praxis aber erkannt und führende Anwälte sprachen sogar von Betrug.
Doch mit der Novellierung wurde diese Praxis nun endgültig unterbunden, denn zukünftig gelten folgende Bedingungen für die Beantragung der THG-Quote für Ladesäulen.
THG-Quote nur für öffentliche Ladesäulen
✔️ Für den Erhalt der THG-Förderung für die eigene Wallbox oder den Ladepunkt muss dieser der Ladesäulenverordnung entsprechen.
✔️ Zusätzlich muss eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgen. Einige Anbieter übernehmen diesen Schritt allerdings auch für die Kunden.
✔️ Der Ladepunkt muss bei einem THG-Anbieter registriert sein.
✔️ Dem THG-Anbieter muss monatlich der Stromverbrauch gemeldet werden.
Wie hoch ist die THG-Quote für Ladestrom?
Genau wie bei der THG-Quote für das E-Auto oder das E-Motorrad gibt es auch hier unterschiedliche Prämienhöhen. Es gibt Anbieter, die mit „bis zu“-Versprechen verwirren oder auch THG-Poolingdienstleister, die mit festen Mindestbeträgen werben. Da wir hier Planungssicherheit sehen, stellen wir im Folgenden nur Anbieter dar, die auch garantierte Prämienhöhen anbieten.
1. | E-Geld24* | ✔ garantierte Prämie ✔ Laufzeit unbefristet ✔ keine Erfahrung seitens THG-News | 12,5 Cent/ kWh |
2. | E-Bonus* | ✔ garantierte Prämie ✔ Laufzeit ein Jahr – Verlängerung möglich | 11 Cent/ kWh |
3. | eQuotNow* | ✔ garantierter Mindestbetrag ✔ Auszahlung in 8 bis 12 Wochen ✔ Laufzeit 2023 | 11 Cent/ kWh |
3. | Elektrovorteil* | ✔ garantierter Mindestbetrag ✔ Auszahlung in 8 bis 12 Wochen ✔ Laufzeit 2023 (längere Laufzeiten können im System ausgewählt werden) | 9 Cent/ kWh |
Bekommen Anbieter wie Aral, Ionity und co. auch die Quote?
Tatsächlich erhalten auch große Ladesäulenbetreiber die THG-Quote für deren Ladestrom. Ob die Quote abgerufen wird, ist jedoch nicht immer gesetzt. Bereits im vergangenem Jahr kritisierte der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) die Ladesäulenanbieter. Viele der Anbieter erhielten damals bis zu 25 Cent/kWh über die THG-Quote und erhöhten trotzdem noch die Preise für Ladestrom.
„Die großen Ladesäulenanbieter beziehen THG-Quoten in Millionenhöhe. Da erwarten wir einfach aus Fairnessgründen, dass sie das eingenommene Geld durch Preisminderungen an die Kundinnen und Kunden weitergeben – und nicht stattdessen die Preise sogar noch erhöhen“, sagt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. „Einige Anbieter scheinen die Erlöse weiterzugeben, die Mehrheit tut dies, soweit wir es sehen, nicht. Transparenz? Fehlanzeige!“
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.
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