Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen mit dem Grundinhalt der Beendigung der THG-Quote für Roller, Mopeds und Kleinfahrzeuge bis 45 km/h mit freiwilliger Zulassung. Hierzu möchten wir in diesem Artikel eine grobe Handlungsempfehlung geben. Dabei beziehen wir uns aber ausschließlich auf die derzeitigen Erkenntnisse und eigenen Erfahrungen. Es kann sich im Detail also bei jeden etwas anders darstellen.
Der Hintergrund
Bis zur novellierten Version der 38. BImSchV war die zwingende Vorraussetzung für die THG-Quote eine Zulassung. Entsprechend nutzen viele mit einem Fahrzeug der Klasse L1e, L2e und L6e – also elektrischen Rollern, Mopeds und Kleinfahrzeugen – die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung. Hierdurch war die THG-Quote mit dem Schätzwert der Pkw-Klasse erreicht und die entsprechend wurden 300 bis 400 EUR* pro Jahr ausgezahlt.
Vorteile der freiwilligen Zulassung
Wie der Blog sparmanufaktur schreibt, ergeben sich aus der freiwilligen Zulassung direkt mehrere Vorteile.
- kein Kennzeichen-Wechsel mehr im Februar
- mehr Sicherheit im Straßenverkehr
- sammeln von schadenfreien Jahren in der Versicherung
- Vollkasko optional möglich
- weniger Gebühren für die Versicherung
Aus eigener Erfahrung können wir bestätigen, dass die Akzeptanz im Straßenverkehr mit einem „richtigen“ Kennzeichen deutlich besser geworden ist. Wir wurden in den letzten 1.000 km weder bedrängt, noch geschnitten oder beleidigt.
Fahrzeug wieder abmelden?
Das kommt tatsächlich auf den Einzelfall an. Wir haben uns derzeit gegen eine Abmeldung unseres NIU entschieden, da die Vorteile bei uns überwiegen – auch ohne THG-Quote. Hintergrund ist das sammeln schadenfreier Jahre, die angesprochene Sicherheit im Straßenverkehr, der Wegfall des Kennzeichenwechsels und tatsächlich deutlich günstigere Versicherungskonditionen*.
Weiterhin kann es auch jederzeit dazu kommen, dass eine Ändeurng an der 38. BImSchV dazu führt, dass beispielsweise ein eigener Schätzwert für die gänzlich ungeförderte Klasse der elektrischen Roller, Mopeds und Kleinfahrzeuge eingeführt wird. Dann wäre ggf. eine erneute Zulassung notwendig – auch wenn zukünftig wohl das CoC ausreichen wird.
Fazit
Ob es sich finanziell lohnt, das freiwillig zugelassene Fahrzeug abzumelden und wieder mit dem Versicherungskennzeichen auszustatten, muss jeder im Einzelfall prüfen. Wer finanziell aber besser dasteht, das Kennzeichen gerne behalten möchte und zukünftig eine Vollkasko-Option wünscht, sollte vorerst nichts unternehmen.
Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland gibt es hier im THG-Vergleich*. Für Ladestrom eignet sich beispielsweise Elektrovorteil mit einem Angebot für Bestandskunden bis 14.07.2023.
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Vielen Dank für die kurze Übersicht! Ich werde meinen auch angemeldet lassen.