BMUV stellt Novelle der 38. BImSchV vor

Bekanntlich werden Mineralölhersteller mit der THG-Quote dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Aktuell liegt diese Quote bei 9,35 Prozent und steigt bis zum Jahr 2030 stufenweise auf 25 Prozent an. Als Erfüllungsoptionen stehen hierfür beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen, erneuerbare synthetische Kraftstoffe wie beispielsweise E-Fuels aber eben auch der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben die Kraftstoffanbieter die THG-Quote häufig übererfüllt.“

Wurden in einem Jahr höhere CO2–Minderungen geltend gemacht als vom Gesetz vorgeschrieben, so konnten diese Übererfüllungen auf die Verpflichtung im Folgejahr angerechnet werden. In den vergangenen Jahren wurden sehr große Mengen an Übererfüllungen angehäuft (allein im Verpflichtungsjahr 2022 rund 3,4 Millionen Tonnen CO2). Die Minderungsverpflichtung von 14 Millionen Tonnen wurde dabei um rund 24 Prozent überstiegen.

Was passiert jetzt?

Vor dem Hintergrund der Unattraktivität der Quoten für Strom im Verkehr bringt das BMUV eine Sofortmaßnahme auf den Weg, die die Nachfrage auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau heben soll. Laut dem Entwurf wird die Übertragung von Übererfüllungen für zwei Jahre ausgesetzt. Die Unternehmen können entsprechend in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung ausschließlich CO2-Minderungen aus Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden.

Die CO2-Minderungen aus den Vorjahren verfallen explizit nicht, sondern können ab dem Jahr 2027 wieder zur Anrechnung gebracht werden. Ziel ist, dass sich durch die gestiegene Nachfrage die Situation der Marktteilnehmer deutlich verbessert. Laut BMUV ist im Anschluss an die Länder- und Verbändeanhörung und nach erfolgreicher Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nur noch ein Beschluss im Bundeskabinett erforderlich.

Einen guten Überblick über die aktuellen Top-Anbieter in Deutschland und Österreich gibt es hier im THG-Vergleich.

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Quelle: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/sofortmassnahme-erhoeht-nachfrage-bei-klimaneutralen-kraftstoffen-und-staerkt-den-klimaschutz

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